Einreisebeschränkungen für Kroatienreisende bis 15. 1. 2021 verlängert

Die mit Beschluss des Krisenstabs vom 30. 11. 2020 verhängten Einreisebeschränkungen für Kroatienreisende werden  bis zum 15. Jänner 2021 verlängert.

Eine uneingeschränkte Einreise nach Kroatien ist nur aus jenen EU oder Schengen-Ländern/ Regionen möglich, die sich auf der „Grünen Liste“ der EU-Gesundheitsagentur ECDC befinden. Reisende aus allen anderen Regionen müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen oder einen PCR-Test in Kroatien machen lassen und bis zum Eintreffen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Die PCR-Test-Pflicht bei der Einreise gilt auch für Kinder.

Ausnahmen sind u.a. grenzüberschreitende Arbeiter (Pendler), darunter auch medizinisches Personal, Saisonarbeiter, Schüler und Studierende, die sich nicht länger als 12 Stunden in Kroatien bzw. außerhalb Kroatiens aufhalten;  Transport- und Verkehrsarbeiter, Personen, die  aus unaufschiebbaren persönlichen und geschäftlichen Gründen reisen, darunter auch Journalisten,  Patienten, Diplomaten und Mitarbeiter der internationalen Organisationen. Der Transit ist ohne PR-Test möglich, sofern Reisende innerhalb von 12 Stunden Kroatien verlassen.

Mehr Informationen über geltende Einschränkungen/ Ausnahmen bei Einreise nach Kroatien finden Sie auf folgenden Webseiten.

https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213 (DE)

https://bit.ly/2KVw0qi (EN)

Für alle weiteren Informationen bzw. bei Unklarheiten im Zusammenhang mit den Ausnahmen von den Reisebeschränkungen soll die Grenzschutzpolizeidirektion unter uzg.covid@mup.hr kontaktiert werden.



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