Generalkonsulat der Republik Kroatien Stuttgart
GENERALKONSULAT DER REPUBLIK KROATIEN STUTTGART
Leiter: Ivan Sablić, Generalkonsul
Amtsbereich: Baden-Württemberg
Adresse: Liebenzeller Straße 5, 70372 Stuttgart
Tel.: (0711) 9557-10; 9557-135
Fax: (0711) 55 60 49
E-Mail: gkrhst@mvep.hr
Öffnungszeiten:
• Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8.30 - 12.30 Uhr
• Donnerstag 8.30 - 12.30 und 14.30 - 17.30 Uhr
Konsularbeamte:
Herr Ivan Bulaja, Konsul
Biserka Lukan, Vizekonsul
WICHTIGE INFORMATION FÜR DIE BESUCHER DES GENERALKONSULATS DER REPUBLIK KROATIEN IN STUTTGART
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie informieren, dass das Generalkonsulat der Republik Kroatien in Stuttgart seine Tätigkeit der aktuellen Situation und den Umständen in Bezug auf die Corona-Pandemie angepasst hat.
Das Generalkonsulat bietet weiterhin alle konsularischen Dienste an, jedoch ausschließlich mit vorheriger Anmeldung und einer Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Ein Termin kann telefonisch unter der Nummer 0711/ 9557 10 oder
per E-Mail gkrhst@mvep.hr vereinbart werden.
Erst nachdem Sie telefonisch oder per E-Mail eine Terminbestätigung erhalten haben, ist ein Besuch im Generalkonsulat der Republik Kroatien in Stuttgart möglich.
Beim Senden einer E-Mail sind folgende Angaben notwendig:
- Vorname und Nachname der Person, die einen Termin benötigt,
- OIB (Persönliche Identifikationsnummer; falls diese nicht vorhanden ist, dann unbedingt das Geburtsdatum und den Geburtsort angeben),
- Wohnadresse in der Bundesrepublik Deutschland,
- Grund des Antrags,
- Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir unvollständige Anfragen nicht beantworten können.
Vor einer Terminanfrage empfehlen wir, sich ausführlich auf den Seiten des Generalkonsulats der Republik Kroatien in Stuttgart und der Botschaft der Republik Kroatien in Berlin zu informieren:
https://mvep.gov.hr/de/hr/veleposlanstvo/stuttgart/
https://mvep.gov.hr/de/hr/konzularne-informacije
Wir bitten Sie zum Zweck des Gesundheitsschutzes beim Besuch im Generalkonsulat einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.
Beim Eintritt in das Generalkonsulat ist die Abgabe einer Erklärung erforderlich, wodurch Sie bestätigen, dass Sie:
- keine Krankheitssymptome aufweisen,
- in den letzten Tagen nicht in den Ländern waren, in denen eine Quarantänepflicht wegen des Corona Virus herrscht,
- keinen Kontakt mit Personen hatten, die potentielle oder bestätigte Überträger des Corona Virus sind.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Generalkonsulat der Republik Kroatien in Stuttgart
Auf der Webseite des Innenministeriums der Republik Kroatien:
https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213
befinden sich die häufigsten Fragen und Antworten über die Einreisebedingungen in die Republik Kroatien hinsichtlich der Einschränkungen, die wegen der Coronavirus-Ausbreitung in Kraft sind.