Generalkonsulat der Republik Kroatien Stuttgart

GENERALKONSULAT DER REPUBLIK KROATIEN STUTTGART 
Leiter: Ivan Sablić, Generalkonsul
Amtsbereich: Baden-Württemberg
Adresse: Liebenzeller Straße 5, 70372 Stuttgart 
Tel.: (0711) 9557-10; 9557-135 
Fax: (0711) 55 60 49 
E-Mail: gkrhst@mvep.hr

 

Öffnungszeiten: 
• Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8.30 - 12.30 Uhr
• Donnerstag 8.30 - 12.30 und 14.30 - 17.30 Uhr

 


 

Konsularbeamte:
Herr Ivan Bulaja, Konsul
Biserka Lukan, Vizekonsul

 


 

WICHTIGE INFORMATION FÜR DIE BESUCHER DES GENERALKONSULATS DER REPUBLIK KROATIEN IN STUTTGART

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchten wir Sie informieren, dass das Generalkonsulat der Republik Kroatien in Stuttgart seine Tätigkeit der aktuellen Situation und den Umständen in Bezug auf die Corona-Pandemie angepasst hat.

Das Generalkonsulat bietet weiterhin alle konsularischen Dienste an, jedoch ausschließlich mit vorheriger Anmeldung und einer Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail.

Ein Termin kann telefonisch unter der Nummer 0711/ 9557 10 oder

per E-Mail gkrhst@mvep.hr vereinbart werden.

Erst nachdem Sie telefonisch oder per E-Mail eine Terminbestätigung erhalten haben, ist ein Besuch im Generalkonsulat der Republik Kroatien in Stuttgart möglich.

Beim Senden einer E-Mail sind folgende Angaben notwendig:

  • Vorname und Nachname der Person, die einen Termin benötigt,
  • OIB (Persönliche Identifikationsnummer; falls diese nicht vorhanden ist, dann unbedingt das Geburtsdatum und den Geburtsort angeben),
  • Wohnadresse in der Bundesrepublik Deutschland,
  • Grund des Antrags,
  • Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir unvollständige Anfragen nicht beantworten können.

Vor einer Terminanfrage empfehlen wir, sich ausführlich auf den Seiten des Generalkonsulats der Republik Kroatien in Stuttgart und der Botschaft der Republik Kroatien in Berlin zu informieren:

https://mvep.gov.hr/de/hr/veleposlanstvo/stuttgart/
https://mvep.gov.hr/de/hr/konzularne-informacije

Wir bitten Sie zum Zweck des Gesundheitsschutzes beim Besuch im Generalkonsulat einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen.

Beim Eintritt in das Generalkonsulat ist die Abgabe einer Erklärung erforderlich, wodurch Sie bestätigen, dass Sie:

  • keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • in den letzten Tagen nicht in den Ländern waren, in denen eine Quarantänepflicht wegen des Corona Virus herrscht,
  • keinen Kontakt mit Personen hatten, die potentielle oder bestätigte Überträger des Corona Virus sind.

Wir danken für Ihr Verständnis.


Generalkonsulat der Republik Kroatien in Stuttgart

Auf der Webseite des Innenministeriums der Republik Kroatien:

https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213

befinden sich die häufigsten Fragen und Antworten über die Einreisebedingungen in die Republik Kroatien hinsichtlich der Einschränkungen, die wegen der Coronavirus-Ausbreitung in Kraft sind.