Chronologie der Beziehungen

Chronologie der Beziehungen Kroatiens zur EU Juni 1999 Verabschiedung des Stabilisierungs- und Assoziationsprozesses (SAP) für Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Albanien, Makedonien und Jugoslawien durch den Europäischen Rat. Februar 2000 Gründung des Konsultativen Arbeitsstabs der EU (Consultative Task Force), der Kroatien bei der Vorbereitung zur Aufnahme in den SAP beisteht. März 2000 Das Büro des EU-Sondergesandten in Zagreb wird zur Vertretung der Europäischen Kommission aufgewertet. Mai 2000 Die Europäische Kommission legt einen positiven Durchführbarkeitsbericht vor. September 2000 Aufhebung der Zölle für kroatische Produkte auf dem EU-Binnenmarkt. November 2000 Am Rande des Zagreber Gipfeltreffens werden die Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen Kroatien und der EU aufgenommen. Mai 2001 Das SAA wird in Brüssel paraphiert und im Oktober 2001 unterzeichnet. Oktober 2001 Die kroatische Regierung beschließt den ersten Plan zur Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens, der seitdem regelmäßig aktualisiert und vervollständigt wird. März 2002 Das Interimsabkommen für den Handel und handelsbezogene Fragen tritt in Kraft. April 2002 Erster Jahresbericht der Europäischen Kommission über den SAP. Dezember 2002 Das kroatische Parlament beschließt die Resolution über den EU-Beitritt Kroatiens und fordert die Regierung auf, den Antrag auf EU-Mitgliedschaft einzureichen. Januar 2003 Die kroatische Regierung erbringt das erste Nationalprogramm für die EU-Integration Kroatiens. Februar 2003 Kroatien stellt den Antrag auf EU-Mitgliedschaft. März 2003 Zweiter Jahresbericht der Europäischen Kommission über den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess. Juni 2003 Auf dem Europäischen Rat in Thessaloniki wird den Ländern Südosteuropas eine EU-Perspektive in Aussicht gestellt. Juli 2003 Die kroatische Regierung erhält den Fragenkatalog der Europäischen Kommission. Oktober 2003 Die kroatische Regierung überreicht der Europäischen Kommission in Brüssel den beantworteten Fragenkatalog. Januar 2004 Die kroatische Regierung beschließt das zweite Nationalprogramm über die EU-Integration Kroatiens. April 2004 Die Europäische Kommission erteilt eine positive Stellungnahme zum kroatischen Beitrittsgesuch, das so genannte Avis. Zudem erbringt der Europäische Rat den Beschluss über die Europäische Partnerschaft mit Kroatien. Juni 2004 Der Europäische Rat verleiht Kroatien den Status eines EU-Bewerberlandes. Dabei wird empfohlen, dass bei der Sitzung des Europäischen Rates im Dezember ein Termin für die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien in Aussicht gestellt werden soll. Oktober 2004 Die Europäische Kommission veröffentlicht ihr Strategiepapier über den Stand des Erweiterungsprozesses. Darin ersucht die Kommission den Europäischen Rat eine Heranführungsstrategie für Kroatien auszuarbeiten. Festgehalten wird auch, dass Kroatien im Jahr 2005 erstmals in das Überprüfungsverfahren der EK einbezogen wird, bei dem die Fortschritte der Kandidatenländer auf dem Weg zur Mitgliedschaft bewertet werden. November 2004 Das Nationale Forum über die EU-Integration Kroatiens tritt zu seiner ersten Sitzung in Rijeka zusammen. Seine Aufgabe ist es, die kroatische Öffentlichkeit über die EU-Integration Kroatiens auf regionaler und lokaler Ebene zu informieren und eine breitere Diskussion über aktuelle EU-Themen mit der kroatischen Öffentlichkeit zu fördern. Dezember 2004 Der Europäische Rat setzt in seinen Schlussfolgerungen den 17. März 2005 als Datum für den Beginn der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien fest und legt die Bedingungen für die Ausarbeitung der neuen Verhandlungsrahmen fest. Februar 2005 Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen Kroatien und der Europäischen Union tritt am 1. Februar in Kraft, nachdem es zuvor in den Mitgliedstaaten der EU ratifiziert wurde. Die kroatische Regierung beschließt das dritte Nationalprogramm über die EU-Integration Kroatiens. Das Nationale Forum für die EU-Integration Kroatiens tritt in Split zu seiner zweiten Sitzung zusammen. Erläutert werden der Bologna-Prozess und die dadurch erforderliche Reform des Hochschulwesens in Kroatien. Die kroatische Regierung ernennt den kroatischen UN-Botschafter Vladimir Drobnjak zum Chefunterhändler und die kroatische Außen- und Europaministerin Kolinda Grabar-Kitarovic zur Leiterin der kroatischen Verhandlungsdelegation. Ernannt werden auch die Mitglieder der kroatischen Verhadlungsdelegation für die Beitrittsverhandlungen Kroatiens mit der EU. Zudem wird die Gründung eines Nationalen Ausschusses für die Beaufsichtigung der EU-Verhandlungen beschlossen, dem Vertreter der Regierungs- und Oppositionsparteien, des Präsidialamtes, der Kroatischen Akademischen Gemeinde sowie der Arbeitgeber und Gewerkschaften angehören sollen. März 2005 Der Europäische Rat beschließt die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien bis auf weiteres auszusetzen. Grund ist die angeblich unzureichende Zusammenarbeit Kroatiens mit dem UN-Tribunal (Fall Gotovina), die Kroatien im Bericht der Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) attestiert wird. Der Europäische Rat verabschiedet dennoch den Verhandlungsrahmen für die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien. Zudem wird eine Task-Force zur Überprüfung der Zusammenarbeit Kroatiens mit dem IStGHJ gegründet. Zur Task-Force gehören Vertreter der EU-Kommission (EU-Erweiterungs-Kommissar Olli Rehn), Österreichs (Außenministerin Ursula Plassnik), Luxemburgs (Ministerpräsident Jean Claude Juncker), Großbritanniens (Außenminister Jack Straw) und der EU-Außenbeauftragte Javier Solana. April 2005 In Büssel trifft die Task Force am 25. April erstmals mit der Chefanklägerin des IStGHJ Carla Del Ponte zusammen. Am Treffen nimmt auch der kroatische Ministerpräsident Dr. Ivo Sanader teil. Die kroatische Regierung erbringt daraufhin einen Aktionsplan (Sechs-Punkte-Plan) zur Lösung des Falls Gotovina und beginnt umgehend mit seiner Umsetzung. Der Stabilitats - und Assoziierungsrat (SA-Rat) zwischen der Europäischen Union und Kroatien tritt am 26. April 2005 zu seiner ersten Sitzung zusammen. Juni 2005 Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (RAA) bescheinigt Kroatien, Fortschritte bei der Lösung des Falls Gotovina erreicht zu haben. Zuvor äußerte sich auch die EU-Task Force positiv über die Fortschritte bezüglich der Zusammenarbeit Kroatiens mit dem IStGH. Am 18. Juli 2005 soll der RAA erneut prüfen, ob die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien aufgenommen werden können.

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