Einschränkungen bei Einreise nach Kroatien im Zeitraum vom 1. bis zum 15. 12. 2020

Ab 1. Dezember 2020 sind neue Einschränkungen für Reisende nach Kroatien in Kraft. Durch einen Beschluss des kroatischen Krisenstabs vom 30. November 2020 ist die uneingeschränkte Einreise nach Kroatien nur aus EU oder Schengen-Ländern/ Regionen möglich, die sich auf  der „Grünen Liste“ der EU-Gesundheitsagentur ECDC befinden. Reisende aus allen anderen Regionen müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen oder einen PCR-Test in Kroatien machen lassen und bis zum Eintreffen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben.

Ausnahmen sind u.a. grenzüberschreitende Arbeiter (Pendler), darunter auch medizinisches Personal, Saisonarbeiter, Schüler und Studierende, die sich nicht länger als 12 Stunden in Kroatien bzw. außerhalb Kroatiens aufhalten;  Transport- und Verkehrsarbeiter, Personen, die  aus unaufschiebbaren persönlichen und geschäftlichen Gründen reisen, darunter auch Journalisten,  Patienten, Diplomaten und Mitarbeiter der internationalen Organisationen. Der Transit ist ohne PR-Test möglich, sofern Reisende innerhalb von 12 Stunden Kroatien verlassen. Diese Verordnung gilt bis zum 15. Dezember 2020.

Mehr Informationen über geltende Einschränkungen/ Ausnahmen bei Einreise nach Kroatien finden Sie auf folgenden Webseiten.

https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213 (DE)

https://bit.ly/2KVw0qi (EN)



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