Ab dem 1. April gelten neue Einreisebestimmungen für Kroatienreisende

Mit dem Bescheid des Zivilschutzstabes vom 31. März 2021. gelten ab 1. April 2021 neue Bestimmungen zur Einreise nach Kroatien.

Reisende aus Österreich müssen bei der Einreise nach Kroatien entweder einen PCR- oder einen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen. Es ist auch möglich, sich unmittelbar nach der Einreise testen zu lassen, allerdings muss man bis zum Erlangen des Ergebnisses in der häuslichen Quarantäne bleiben. Andersfall dauert die Quarantäne 10 Tage.

Eine Einreise ist auch bei Vorweisen einer ärztlichen Bestätigung über die erfolgte Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt, oder einer ärztlichen  Bestätigung über die Genesung von einer COVID-19 Erkrankung, möglich. Kinder unter 7 Jahren, die in Begleitung der Eltern oder eines Betreuers reisen, brauchen keinen Test.

Die aktuellen Einreisebestimmungen gelten bis zum 15. April 2021.

Mehr Information können dem Text der Verordnung entnommen werden: https://bit.ly/3mccNPO



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