Fortsetzung des Beschlusses über das vorübergehende Verbot des Grenzübertritts der Republik Kroatien

Der Stab der zivilen Sicherheit der Republik Kroatien hat entschieden, den Beschluss über das vorübergehende Verbot des Grenzübertritts der Republik Kroatien vom 19. März 2020 bis zum 18. Mai 2020 zu verlängern. Die Bestimmungen des Beschlusses über das vorübergehende Verbot des Grenzübertritts der Republik Kroatien, mit dem das Passieren aller Grenzübergänge der Republik Kroatien vorübergehend verboten, bzw. eingeschränkt wird, finden Sie unter: http://de.mfa.hr/de/nachrichten/beschluss-%c3%bcber-das-vor%c3%bcbergehende-verbot-des-grenz%c3%bcbertritts-der-republik,60396.html

Pressemitteilungen