EU-Ministerrat beschließt die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien

EU-Ministerrat beschließt die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien Der EU-Ministerrat beschloss in der Nacht von Montag auf Dienstag in Luxemburg, die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien am frühen Dienstagmorgen aufzunehmen. (Hina)

EU-Ministerrat beschließt die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien Der EU-Ministerrat beschloss in der Nacht von Montag auf Dienstag in Luxemburg, die Beitrittsverhandlungen mit Kroatien am frühen Dienstagmorgen aufzunehmen. Im Beschluss des Miniterrates wird der Bericht "der Chefanklägerin Carla del Ponte vor dem Ministerrat begrüßt, der bestätigt, dass Kroatien nun vollkommen mit dem IStGHJ zusammenarbeitet. Begrüßt wird darin auch das deutliche Bekenntnis des kroatischen Ministerpräsidenten, die volle Zusammenarbeit mit dem IStGHJ fortsetzen zu wollen, bis der letzte Angeklagte nach den Haag überstellt wurde und so lange wie das vom Gerichtshof als erforderlich erachtet wird". Zitiert wird auch die Einschätzung der Chefanklägerin "wenn Kroatien die Zusammenarbeit mit derselben Ausdauer und Intensität fortsetzt, könnte Ante Gotovina schon bald nach den Haag überstellt werden". Der Ministerrat bestätigte zudem, "dass die Aufrechterhaltung der vollen Zusammenarbeit mit dem IStGHJ eine Bedingung für den Fortschritt im Beitrittsprozess bleibt". Der Rat hat die Europäische Kommission dazu aufgerufen, dies auch weiterhin aufgrund der Berichte des IStGHJ genaustens zu prüfen und ihm zur Kenntnis zu legen, wenn die volle Zusammenarbeit nicht mehr gewährleistet sein sollte. Desweiteren legte der Rat fest "das die unzureichende Zusammenarbeit mit dem IStGHJ in jeder Phase Einfluss auf den allgemeinen Fortschritt im Beitrittsprozess nehmen und ein Grund für die Aktivierung des in Paragraf 12 des Verhandlungsrahmens festgelegten Mechanismus sein kann. Paragraf 12 sieht die Anwendung der Schutzklausel vor, aufgrund der die Beitrittsverhandlungen in bestimmten Fällen ausgesetzt werden können. Der Rat entscheidet auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit über die Aussetzung als auch über die Wideraufnahme der Verhandlungen.

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