Ergänzung des Beschlusses über das vorübergehende Verbot des Grenzübertritts der Republik Kroatien

Am 28. Mai 2020 erfasste der Stab der zivilen Sicherheit der Republik Kroatien den Beschluss über die Ergänzung des Beschlusses über das vorübergehende Verbot des Grenzübertritts der Republik Kroatien. Hiermit wurden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Tschechische Republik, Ungarn, Republik Österreich, Republik Estland, Republik Lettland, Republik Litauen, Republik Polen, Republik Slowenien, Bundesrepublik Deutschland und Slowakische Republik) bestimmt, deren Staatsangehörige aufgrund der zufriedenstellenden epidemiologischen Situation keine Pflicht mehr haben, den Grund für ihre Einreise in die Republik Kroatien nachzuweisen (geschäftlich, wirtschaftlich, touristisch usw.); sie werden unter den gleichen Bedingungen wie vor dem Ausbruch von COVID-19 einreisen dürfen, obliegen jedoch epidemiologischer Kontrolle und müssen allgemeine und besondere Empfehlungen und Anweisungen des Kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit (HZJZ) befolgen. Diese Entscheidung gilt auch für ausländische Staatsbürger, die einen geregelten bzw. genehmigten Aufenthalt in den oben genannten Ländern haben und die bei der Einreise in die Republik Kroatien den Nachweis ihrer Aufenthaltsgenehmigung vorzeigen müssen. Die Einreise der Bürger genannter Mitgliedstaaten in die Republik Kroatien wird aufgrund des möglichen Kontaktbedarfs aus epidemiologischen Gründen vermerkt, wobei zusätzliche Daten (Bestimmungsort, Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse) von ihnen erhoben werden. Um die Überlastung an Grenzübergängen zu verringern und die Wartezeit für das Überschreiten der Staatsgrenze zu verkürzen, die im Vergleich zur Grenzkontrolle in den letzten Jahren aufgrund der Erfassung zusätzlicher Daten verlängert wird, empfehlen wir ausländischen Staatsbürgern, die nach Kroatien reisen wollen, ihre Daten über entercroatia.mup.hr zu übermitteln. Die Webseite verfügt zurzeit über ein Ankündigungsformular in kroatischer und englischer Sprache und wird in den nächsten Tagen in weiteren Sprachen verfügbar sein. In denselben Sprachen werden die Passagiere Anweisungen erhalten (z. B. Deutsch, Slowenisch, Ungarisch, Tschechisch, Slowakisch, Polnisch usw.) Passagiere, die Daten auf diese Weise übermitteln, müssen am Grenzübergang nicht zusätzlich warten, um die erforderlichen Daten bereitzustellen, da die Grenzpolizei diese Daten im System haben wird. Passagiere, die Daten auf diese Weise übermitteln, erhalten eine Rückbestätigung ihrer Ankündigung sowie alle erforderlichen Informationen zu den Anweisungen und Empfehlungen des kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit. Passagiere, die ihre Daten nicht im Voraus über die genannte Webseite einreichen, können das am Grenzübergang bei der Einreise in die Republik Kroatien machen, müssen mit längeren Wartezeit in einer separaten Spur rechnen. (Quelle: Ministerium des Innern der Republik Kroatien)

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