Beschluss über das vorübergehende Verbot und die Einschränkung des Grenzübertritts der Republik Kroatien

Am 30. November 2020  erfasste  der  Stab der zivilen  Sicherheit  der  Republik  Kroatien den Beschluss  über das vorübergehende Verbot und die Einschränkung des Grenzübertritts der Republik Kroatien (https://civilna-zastita.gov.hr/vijesti/vijesti/nova-odluka-stozera-civilne-zastite-republike-hrvatske-3237/3237).

Die Informationen über die Einreisebedingungen in die Republik Kroatien hinsichtlich der Einschränkungen, die wegen der Coronavirus-Ausbreitung in Kraft sind, sind auf der Webseite des Innenministeriums der Republik Kroatien auch in der deutschen Sprache verfügbar: https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213 .

Wenn sie unter den veröffentlichen Informationen keine für sich relevante Antwort bezüglich der Einreisebestimmungen in die Republik Kroatien finden, haben Besucher der Webseite ein Kontaktformular zur Verfügung, über das sie sich an das Innenministerium wenden können, um eine spezifische Antwort auf ihre Frage zur Einreise zu erhalten.

 



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