Änderungen und Ergänzungen des Beschlusses über das Verbot des Grenzübertritts der Republik Kroatien

Am 9. Mai 2020 erfasste der Stab der zivilen Sicherheit der Republik Kroatien den Beschluss über Änderungen und Ergänzungen des Beschlusses über das vorübergehende Verbot des Grenzübertritts der Republik Kroatien (NN 48/2020): https://mvep.gov.hr/de/hr/vijesti-i-najave/odluka-o-izmjenama-i-dopuni-odluke-o-zabrani-prelaska-preko-granicnih-prijelaza,60622.html Empfehlungen und Anweisungen des Kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit (HZJZ) für kroatische und ausländische Bürger für die Einreise nach Kroatien: Mit dem Beschluss über das vorübergehende Verbot des Grenzübertritts der Republik Kroatien („Narodne novine“ Akz. 32/20 und 48/20) und dem Beschluss über Änderungen und Ergänzungen desselben Beschlusses vom 9. Mai 2020 wird Folgendes ermöglicht: Kroatischen Staatsbürgern Einreise in die Republik Kroatien sowie Ausreise ins Ausland. Rückkehr in die Herkunftsländer EU-Bürgern, bzw. Bürgern des Schengen-Raums und Bürgern der assoziierten Schengen-Länder sowie deren Familienangehörigen und Drittstaatsangehörigen, die gemäß der Richtlinie des Rates 200/109 / EG vom 25. November 2003 langfristig aufenthaltsberechtigt sind, sowie Personen, die ihr Aufenthaltsrecht nach anderen EU-Richtlinien oder nationalen Rechtsvorschriften ableiten oder Inhaber eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt sind, darüber hinaus Einreise in die Republik Kroatien unter besonderen Bedingungen. Ausnahmefälle im Hinblick auf den Beschluss sind: Gesundheitspersonal, Gesundheitsforscher und deren Mitarbeiter und Experte für Altenpflege sowie Personen, die dringend medizinische Behandlung benötigen Grenzgänger Personal im Gütertransport sowie sonstiges Transportpersonal, soweit dies erforderlich ist Diplomaten, Polizeibeamte in Ausübung ihrer Tätigkeit, Zivilschutzdienste, Personal internationaler Organisationen und militärisches Personal in Ausübung ihrer Tätigkeit Passagiere im Transitverkehr und: Personen, die geschäftsbedingt reisen oder bei denen ein anderes wirtschaftliches Interesse besteht Personen, die aus dringenden persönlichen Gründen reisen (z. B. Immobilien in der Republik Kroatien besitzen oder einen anderen dringenden persönlichen Grund haben). Einreise in die Republik Kroatien für kroatische Staatsbürger. Für kroatische Staatsbürger gilt gemäß Artikel II. des Beschlusses die Pflicht zur 14-tägigen Selbstisolation nicht mehr, jedoch bekommen sie bei der Einreise in die Republik Kroatien von der Grenzpolizei eine Broschüre, in der sie aufgefordert werden, die allgemeinen und besonderen Empfehlungen und Anweisungen des Kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit (HZJZ) zu befolgen und zwar, dass sie den Kontakt zu anderen Personen aus ihrer Umgebung auf ein Minimum reduzieren und in den ersten 14 Tagen ab dem Tag der Einreise in die Republik Kroatien außerhalb ihres Heims nur die notwendigsten und dringendsten Aufgaben erledigen. Dies gilt auch für ausländische Staatsbürger, die unter besonderen Bedingungen in die Republik Kroatien einreisen dürfen. Einreise in die Republik Kroatien für ausländische Staatsbürger. Wenn ein ausländischer Staatsbürger beabsichtigt, die Staatsgrenze zu überschreiten, muss er eine der folgenden Bedingungen erfüllen: 1. Man besitzt einen Eigentumsnachweis für eine in der Republik Kroatien befindende Immobilie oder ein Wasserfahrzeug (gilt auch für Leasingnehmer) oder reist zur Beerdigung in die Republik Kroatien ein (was mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen ist). Wenn die Bedingungen erfüllt sind, dürfen diese ausländischen Staatsbürger die Staatsgrenze überschreiten, sie werden registriert und geben den Ort/die Adresse an, wo sie sich aufhalten werden, bzw. wo sich das Eigentum/Wasserfahrzeug befindet, sowie Kontaktdaten und die Dauer des Aufenthalts, bzw. wann sie Kroatien verlassen wollen. 2. Man besitzt Unterlagen, aus denen die Einladung eines Wirtschaftsteilnehmers in die Republik Kroatien oder die Einladung zu einem Geschäftstreffen hervorgeht. Diese Passagiere müssen den Ort/die Adresse, wo sie sich aufhalten werden, angeben, sowie Kontaktdaten und die Dauer des Aufenthalts, bzw. wann sie Kroatien verlassen wollen. 3. Alle anderen ausländischen Staatsbürger, die einen geschäftlichen Grund haben, der in diesem Moment nicht vorhersehbar ist, und über keine entsprechenden Unterlagen verfügen, sollen ihre Anfrage bezüglich der Einreise nach Kroatien an die E-Mail-Adresse uzg.covid@mup.hr richten. In welchen Fällen man nicht reisen soll. Personen mit Fieber und/oder Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten ihre Reise nach Kroatien verlegen. Wenn die am Morgen gemessene Körpertemperatur höher als 37,2 ° C ist, wenn man sich krank fühlt oder Anzeichen einer Krankheit hat (gilt für alle Symptome und Anzeichen einer Krankheit, nicht nur für Atemwegserkrankungen), wird empfohlen, die Reise nicht anzutreten. Einreise in die Republik Kroatien für Personen mit Krankheitszeichen. Wenn eine Person bei der Einreise in die Republik Kroatien Krankheitszeichen aufweist, benachrichtigt die Grenzpolizei den Grenzgesundheitsinspektor und/oder den Gesundheitsinspektor bei der Zweig- oder Hauptstelle der Staatlichen Aufsichtsbehörde. Diesen Personen wird empfohlen, die Reise in die Republik Kroatien nicht anzutreten. Wenn sie aber aus dringenden Gründen reisen müssen, werden sie auf kürzestem Weg zur Untersuchung und Behandlung an die zuständige Gesundheitseinrichtung geschickt, bzw. zur Untersuchung und Isolation. Das Auftreten von Krankheitssymptomen während des Aufenthalts in der Republik Kroatien. Wenn Personen nach der Einreise in die Republik Kroatien Symptome der Krankheit entwickeln, bleiben sie in ihrer Unterkunft und melden das bei dem Gastgeber, bzw. dem Reiseveranstalter, der dann den Epidemiologen in Bereitschaft oder den zuständigen Hausarzt informiert. Bei der Entwicklung der stärker ausgeprägten Krankheitssymptome besteht außerhalb der Arbeitszeiten des zuständigen Hausarztes die Pflicht, den Rettungsdienst anzurufen oder die nächstgelegene COVID-Klinik telefonisch zu kontaktieren. Empfehlungen und Anweisungen des kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit. Kroatische und ausländische Staatsbürger, die in die Republik Kroatien einreisen, sind verpflichtet, diese Empfehlungen und Anweisungen ab dem Tag der Einreise 14 Tage lang wie folgt einzuhalten: Innerhalb der ersten 14 Tage nach der Einreise in die Republik Kroatien darf man nur in dringenden Fällen die Unterkunft verlassen: Ausübung der Beschäftigung, wenn die Einreise in die Republik Kroatien einen geschäftlichen Grund hatte, Ausführung notwendiger Tätigkeiten unter Berücksichtigung kontinuierlich verstärkter Umsetzung von Hygienemaßnahmen. Wenn man aus zwingenden Gründen die Unterkunft verlassen muss, wird empfohlen, eine Maske oder eine Abdeckung für Nase und Mund zu verwenden, den physischen Abstand zu anderen Personen (mindestens 1,5 Meter) einzuhalten und Händehygiene durchzuführen. Hände so oft wie möglich mit warmen Wasser und Seife waschen und/oder Händedesinfektionsmittel verwenden, das gut in Ihre Handflächen eingerieben werden sollte. Berühren Sie Gesicht, Mund, Nase und Augen nicht. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel vermeiden. In einem Transportmittel ist es erwünscht, dass die Person allein oder ausschließlich mit Personen zusammen ist, mit denen man zusammenwohnt. Gruppierungen und öffentliche Versammlungen sollten konsequent vermieden werden. Bei Geschäftstreffen soll darauf geachtet werden, dass sich möglichst wenige Personen treffen, ein Abstand von 1,5 Metern soll gesichert sein, Desinfektionsmittel sollen zur Verfügung stehen und unnötige Treffen sollen vermieden werden. Während des Aufenthalts in der Unterkunft bereitet man das Essen selbst zu, bzw. man soll den Lieferservice für Lebensmittel und Getränke nutzen. Zahlungsdienste werden mit Karte oder online ausgeführt. Man muss jeden Morgen die Körpertemperatur messen, wenn sie höher als 37,2° C ist, ist es notwendig, die Messung nach 10 Minuten zu wiederholen, und wenn die Temperatur wieder höher als 37,2 ° C ist, ist es erforderlich, zu Hause/in der Unterkunft zu bleiben und den Hausarzt zu kontaktieren, falls man einen hat (kroatische Staatsbürger), oder den zuständigen Epidemiologen. Bei Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion (Husten, Halsschmerzen, Fieber, Kurzatmigkeit/Atemnot, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns) ist es erforderlich, zu Hause/in der Unterkunft zu bleiben und den Hausarzt zu kontaktieren, falls man einen hat (kroatische Staatsbürger), oder den zuständigen Epidemiologen. Bei plötzlichem Auftreten schwerer, lebensbedrohlicher Symptome meldet man sich beim Rettungsdienst. Weitere Informationen zum Coronavirus und Maßnahmen zur Verringerung des Risikos einer Ausbreitung der Krankheit finden Sie auf der HZJZ-Website: https://www.hzjz.hr/sluzba-epidemiologija-zarazne-bolesti/koronavirus-najnovije-preporuke/ oder von dem zuständigen Hausarzt und Epidemiologen. Zusätzliche Informationen und Erläuterungen können kroatische und ausländische Staatsbürger unter der Nummer 112 oder 113 bekommen. Zusätzliche Informationen und Empfehlungen des Kroatischen Instituts für öffentliche Gesundheit (HZJZ) für kroatische und ausländische Bürger für die Einreise nach Kroatien sowie Kontaktdaten der Institute für öffentliche Gesundheit auf der Ebene der Gespanschaften finden Sie unter: https://www.hzjz.hr/wp-content/uploads/2020/03/Prelazak-granice-09-05.pdf

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