Alle Staatsbürger der EU-Länder können nach Kroatien mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis einreisen.
Deutsche Staatsbürger können auch mit einem gültigen vorläufigen Reisepass, vorläufigen Personalausweis oder Kinderreisepass nach Kroatien einreisen.
Minderjährige
Es bestehen keine gesetzlichen Hindernisse, dass minderjährige Personen allein oder in Begleitung von jemandem anderen außer den Eltern oder Sorgeberechtigten reisen können. Die Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Sorgeberechtigten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen (einfache Zustimmung in kroatischer oder englischer Sprache mit Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und des Ausweises der Eltern oder des gesetzlichen Sorgeberechtigten).
Diese Regel bezieht sich auf den Übertritt der staatlichen Grenze der Republik Kroatien.