Ministarstvo vanjskih i europskih poslova

Ab dem 1. April gelten neue Einreisebestimmungen für Kroatienreisende

<p style="text-align: justify"> Mit dem Bescheid des Zivilschutzstabes vom 31. M&auml;rz 2021. gelten ab 1. April 2021 neue Bestimmungen zur Einreise nach Kroatien.</p> <p style="text-align: justify"> Reisende aus &Ouml;sterreich m&uuml;ssen bei der&nbsp;Einreise nach Kroatien entweder einen PCR- oder einen Antigen-Schnelltest, der nicht &auml;lter als 48 Stunden ist, vorweisen. Es ist auch m&ouml;glich, sich unmittelbar nach der Einreise testen zu lassen, allerdings muss man bis zum Erlangen des Ergebnisses in der h&auml;uslichen Quarant&auml;ne bleiben. Andersfall dauert die Quarant&auml;ne 10 Tage.</p> <p style="text-align: justify"> Eine Einreise ist auch bei Vorweisen einer &auml;rztlichen Best&auml;tigung &uuml;ber die erfolgte Impfung, die mindestens 14 Tage zur&uuml;ckliegt, oder einer &auml;rztlichen&nbsp; Best&auml;tigung &uuml;ber die Genesung von einer COVID-19 Erkrankung, m&ouml;glich.&nbsp;Kinder unter 7 Jahren, die in Begleitung der Eltern oder eines Betreuers reisen, brauchen keinen Test.</p> <p style="text-align: justify"> Die aktuellen Einreisebestimmungen gelten bis zum 15. April 2021.</p> <p style="text-align: justify"> Mehr Information k&ouml;nnen dem Text der Verordnung entnommen werden: <a href="https://bit.ly/3mccNPO" target="_blank">https://bit.ly/3mccNPO</a></p>

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