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Die mit Beschluss des Krisenstabs vom 30. 11. 2020 verhängten Einreisebeschränkungen für Kroatienreisende werden bis zum 15. Jänner 2021 verlängert.</p>
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Eine uneingeschränkte Einreise nach Kroatien ist nur aus jenen EU oder Schengen-Ländern/ Regionen möglich, die sich auf der „Grünen Liste“ der EU-Gesundheitsagentur ECDC befinden. Reisende aus allen anderen Regionen müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen oder einen PCR-Test in Kroatien machen lassen und bis zum Eintreffen des Ergebnisses in Quarantäne bleiben. Die PCR-Test-Pflicht bei der Einreise gilt auch für Kinder.</p>
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Ausnahmen sind u.a. grenzüberschreitende Arbeiter (Pendler), darunter auch medizinisches Personal, Saisonarbeiter, Schüler und Studierende, die sich nicht länger als 12 Stunden in Kroatien bzw. außerhalb Kroatiens aufhalten; Transport- und Verkehrsarbeiter, Personen, die aus unaufschiebbaren persönlichen und geschäftlichen Gründen reisen, darunter auch Journalisten, Patienten, Diplomaten und Mitarbeiter der internationalen Organisationen. Der Transit ist ohne PR-Test möglich, sofern Reisende innerhalb von 12 Stunden Kroatien verlassen.</p>
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Mehr Informationen über geltende Einschränkungen/ Ausnahmen bei Einreise nach Kroatien finden Sie auf folgenden Webseiten.</p>
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<a href="https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213">https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213</a> (DE)</p>
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<a href="https://bit.ly/2KVw0qi">https://bit.ly/2KVw0qi</a> (EN)</p>
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Für alle weiteren Informationen bzw. bei Unklarheiten im Zusammenhang mit den Ausnahmen von den Reisebeschränkungen soll die Grenzschutzpolizeidirektion unter <a href="mailto:uzg.covid@mup.hr">uzg.covid@mup.hr</a> kontaktiert werden.</p>
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