Ministarstvo vanjskih i europskih poslova

Einschränkungen bei Einreise nach Kroatien im Zeitraum vom 1. bis zum 15. 12. 2020

<p style="text-align: justify;"> Ab 1. Dezember 2020 sind neue Einschr&auml;nkungen f&uuml;r Reisende nach Kroatien in Kraft. Durch einen Beschluss des kroatischen Krisenstabs vom 30. November 2020 ist die uneingeschr&auml;nkte Einreise nach Kroatien nur aus EU oder Schengen-L&auml;ndern/ Regionen m&ouml;glich, die sich auf&nbsp; der &bdquo;Gr&uuml;nen Liste&ldquo; der EU-Gesundheitsagentur ECDC befinden. Reisende aus allen anderen Regionen m&uuml;ssen einen negativen PCR-Test, der nicht &auml;lter als 48 Stunden ist, vorweisen oder einen PCR-Test in Kroatien machen lassen und bis zum Eintreffen des Ergebnisses in Quarant&auml;ne bleiben.</p> <p style="text-align: justify;"> Ausnahmen sind u.a. grenz&uuml;berschreitende Arbeiter (Pendler), darunter auch medizinisches Personal, Saisonarbeiter, Sch&uuml;ler und Studierende, die sich nicht l&auml;nger als 12 Stunden in Kroatien bzw. au&szlig;erhalb Kroatiens aufhalten; &nbsp;Transport- und Verkehrsarbeiter, Personen, die&nbsp; aus unaufschiebbaren pers&ouml;nlichen und gesch&auml;ftlichen Gr&uuml;nden reisen, darunter auch Journalisten,&nbsp; Patienten, Diplomaten und Mitarbeiter der internationalen Organisationen. Der Transit ist ohne PR-Test m&ouml;glich, sofern Reisende innerhalb von 12 Stunden Kroatien verlassen. Diese Verordnung gilt bis zum 15. Dezember 2020.</p> <p style="text-align: justify;"> Mehr Informationen &uuml;ber geltende Einschr&auml;nkungen/ Ausnahmen bei Einreise nach Kroatien finden Sie auf folgenden Webseiten.</p> <p style="text-align: justify;"> <a href="https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213">https://mup.gov.hr/uzg-covid/deutsch/286213</a> (DE)</p> <p style="text-align: justify;"> <a href="https://bit.ly/2KVw0qi">https://bit.ly/2KVw0qi</a> (EN)</p>

Pressemitteilungen