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COVID-19 SCHUTZMASSNAHMEN: ÄNDERUNGEN DER VERORDNUNG ZUR EINREISE IN DIE REPUBLIK KROATIEN FUR FREMDE STAATSBÜRGER

Durch die neuersten Änderungen und Ergänzungen des Bescheides über Einschränkungen im Grenzverkehr (Nr. 32/20 und 48/20) werden weitere Ausnahmen hinsichtlich der Einreise nach Kroatien für fremde Staatsbürger geregelt. Die beinhalten auch die teilweise Lockerung der Quarantänemaßnahmen für die Personen, die für Wirtschaftszwecke oder aus unaufschiebbaren persönlichen Gründen nach Kroatien einreisen. Ausnahmeregelung für Personen, die aus geschäftlichen Gründen, oder aus einem anderen wirtschaftlichen Interesse nach Kroatien einreisen. In dem Fall muss der Grenzbehörde ein Nachweis über den Einreisezweck bzw. ein Einladungsschreiben des Wirtschaftssubjektes in der Republik Kroatien vorgelegt werden. An der Grenze werden alle Kontaktdaten sowie Daten zum Grund und der Zeit des Kroatienaufenthalts im NBMIS-Grenzinformationssystem aufgenommen Alle anderen Personen, die aus anderen geschäftlichen Gründen einreisen, allerdings keine entsprechende Nachweisdokumentation besitzen, sollen noch vor der Einreise die zuständige Behörde unter der E-Mail-Adresse uzg.covid@mup.hr von der Absicht bzw. über den Grund der Einreise informieren und eine Einreisegenehmigung beantragen. Für Personen, die aus unaufschiebbarem persönlichem Grund nach Kroatien einreisen (bzgl. einer Liegenschaft, eines Bootes im Besitz/ auf Leasing o. Teilnahme an einer Beerdigung) Die Einreise ist nur beim Vorweisen eines einschlägigen Nachweises erlaubt. Beim Grenzübergang werden dann alle Kontaktdaten, sowie Daten zum Grund und der Dauer des Aufenthalts in Kroatien überprüft und aufgefasst. Wenn ein anderer unaufschiebbarer persönlicher Grund vorliegt, soll beim kroatischen Innenministerium eine Einreisegenehmigung unter uzg.covid@mup.hr beantragt werden. Während der ersten 14 Tage nach der Einreise müssen sich die oben genannten Personengruppen streng an epidemiologische Schutzmaßnahmen halten, über die sie beim Grenzübergag informiert werden. Sie brauchen jedoch nicht in häusliche Quarantäne zu gehen. Soziale Kontakte sowie alle Aktivitäten sind auf notwendiges Minimum zu reduzieren und alle anderen Schutzmaßnahmen (Abstand, Maske, Hygienemaßnahmen) strengst einzuhalten. Weitere Infos zu epidemiologischen Maßnahmen unter: https://www.hzjz.hr/wp-content/uploads/2020/03/Recommendations-and-Instructions_EN-1.pdf https://www.hzjz.hr/wp-content/uploads/2020/03/Prelazak-granice-09-05.pdf Untenstehend finden Sie auch weitere nützliche Informationen zur Einreise nach Kroatien: https://www.hzjz.hr/wp-content/uploads/2020/03/Prelazak-granice-09-05.pdf https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/kroatien/#collapse694239Neueste https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronoavirus-update-kroatien.html

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