Ab dem 21. Mai 2020 können ausländische Staatsbürger, die in die Republik Kroatien einzureisen beabsichtigen, sowie kroatische Staatsbürger, die keinen Aufenthalt oder Wohnsitz in der Republik Kroatien haben, Antworten auf alle Fragen bezüglich der Einreise in die Republik Kroatien an einem Ort finden, bzw. auf der Webseite des Innenministeriums der Republik Kroatien.
Angesichts der geltenden Beschränkungen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 und um zügiger relevante Informationen zu finden, wurden alle häufig gestellten Fragen und Antworten zu den Einreisebestimmungen in die Republik Kroatien auf der Website des Innenministeriums unter UZG COVID in der Hauptmenüleiste veröffentlicht.
Wenn sie unter den häufig gestellten Fragen und Antworten keine für sich relevante Antwort bezüglich der Einreisebestimmungen in die Republik Kroatien finden, haben Besucher der Webseite ein Kontaktformular zur Verfügung, über das sie sich an das Innenministerium wenden können, um eine spezifische Antwort auf ihre Frage zur Einreise zu erhalten.
Die angeführte Seite und das Kontaktformular sind zurzeit in kroatischer, englischer und deutscher Sprache verfügbar.
Damit eine konkrete Antwort gegeben werden kann, werden von den Interessenten folgende Daten über das Kontaktformular angefordert: Staatsbürgerschaft, ob man einen geregelten Ausländerstatus in der Republik Kroatien hat (genehmigter Aufenthalt), geplantes Datum der Anreise an den Grenzübergang, Name des Grenzübergangs und Grund für die Einreise in die Republik Kroatien.
Die Adresse uzg.covid@mup.hr bleibt mit einem anderen Verfahren weiterhin der Anlaufpunkt für interessierte Benutzer.
Das bedeutet - nachdem man die Anfrage an die angegebene Adresse geschickt hat, erhält man eine automatische Antwort, in der man auf die angeführte Seite weitergeleitet wird. Dort wählt man dann eine der angebotenen Sprachen aus, findet die Antwort oder wendet sich über das Kontaktformular an das Innenministerium. (Quelle: Ministerium des Innern der Republik Kroatien)
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