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Bekanntmachung anlässlich der Ausschreibung der Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Republik Kroatien

Bekanntmachung anlässlich der Ausschreibung der Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Republik Kroatien Der Präsident der Republik Kroatien hat am 1. März 2013. einen Beschluss über die Ausschreibung der Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Republik Kroatien gefasst. Der Beschluss ist am 4. März 2013 in Kraft getreten und wurde am selben Tag im Amtsblatt der Republik Kroatien (Narodne novine Nr. 27/13) veröffentlicht. Registrierte Wahlberechtigte haben an folgenden Tagen die Möglichkeit zur Stimmabgabe in den Räumlichkeiten der Botschaft der Republik Kroatien in Berlin und der Generalkonsulate der Republik Kroatien (München, Stuttgart, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg): am Samstag, dem 13. April 2013 und am Sonntag, dem 14. April 2013 jeweils von 7 bis 19 Uhr.

Bekanntmachung anlässlich der Ausschreibung der Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Republik Kroatien Der Präsident der Republik Kroatien hat am 1. März 2013. einen Beschluss über die Ausschreibung der Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus der Republik Kroatien gefasst. Der Beschluss ist am 4. März 2013 in Kraft getreten und wurde am selben Tag im Amtsblatt der Republik Kroatien (Narodne novine Nr. 27/13) veröffentlicht. Registrierte Wahlberechtigte haben an folgenden Tagen die Möglichkeit zur Stimmabgabe in den Räumlichkeiten der Botschaft der Republik Kroatien in Berlin und der Generalkonsulate der Republik Kroatien (München, Stuttgart, Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg): am Samstag, dem 13. April 2013 und am Sonntag, dem 14. April 2013 jeweils von 7 bis 19 Uhr. Nach den Bestimmungen des Wahlregistergesetzes der Republik Kroatien (Narodne novine Nr. 144/12) müssen diejenigen Wahlberechtigten, die ihr Wahlrecht in den Räumlichkeiten der Botschaft der Republik Kroatien oder der Generalkonsulate in Deutschland ausüben möchten, bis zum 3. April 2013 bei der Botschaft oder bei einem der Generalkonsulate einen Antrag auf Registrierung stellen. Wahlberechtigte mit Aufenthaltsadresse in der Republik Kroatien müssen eine vorherige Registrierung, Wahlberechtigte ohne Aufenthaltsadresse in der Republik Kroatien eine aktive Registrierung durchführen. Anträge auf vorherige oder aktive Registrierung (s. unten) können bei der Botschaft persönlich, per Post, Fax oder E-mail eingereicht werden: Botschaft der Republik Kroatien in Berlin Ahornstr. 4, 10787 Berlin Tel: 030/ 23 62 89 53 ili 55 Fax: 030/ 23 62 89 67 E-Mail: berlin@mvep.hr Generalkonsulat der Republik Kroatien in Düsseldorf Fax: +49 211 994 5359 E-Mail: gkrhdus@mvep.hr Generalkonsulat der Republik Kroatien in Frankfur Fax: +49 69 7071 011 E-Mail: crocons.frankfurt@mvep.hr Generalkonsulat der Republik Kroatien in Hamburg Fax: +49 40 311 318 E-Mail: hamburg@mvep.hr Generalkonsulat der Republik Kroatien in München Fax: +49 89 260 87 51 +49 89 98 31 62 (konz.) E-Mail: gkrhmuen@mvep.hr Generalkonsulat der Republik Kroatien in Stuttgart Fax: +49 711 55 60 49 E-Mail: gkrhst@mvep.hr In jedem dieser Fälle muss der Antragsteller den Antrag eigenhändig unterschreiben. Wird der Antrag per Post, Fax oder E-mail eingereicht, muss dem Antrag ebenfalls eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes (Reisepass, Personalausweis) beiliegen. Das Wahlregister kann über die Internetpräsenz des Ministeriums für Verwaltung der Republik Kroatien (www.uprava.hr) eingesehen werden. Zahtjev za aktivnu registraciju Zahtjev za prethodnu registraciju Odustanak od aktivne registracije Odustanak od prethodne registracije

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